Feuerwerk Verkauf

Der Feuerwerk Verkauf an Privatpersonen findet grundsätzlich nur in den letzten drei Tagen im Jahr statt. Abgefeuert werden dürfen die Feuerwerkskörper ohne Genehmigung nur an Silvester. Desweiteren wird beim Feuerwerk das Alter der Privatpersonen berücksichtigt. An Minderjährige dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im deutschen Sprengstoffgesetz strikt geregelt. Feuerwerkskörper der Klasse III und IV sind Profi-Feuerwerkern vorenthalten, der Feuerwerk Verkauf dieser Klassen an Privatpersonen ist nicht erlaubt.

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